BFH - Beschluss vom 09.12.2008
IX B 163/08
Normen:
FGO § 96 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1515/07

Vorliegen eines Verfahrensmangels aufgrund unterlassener Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten und des Akteninhalts; Revisionsrechtliche Zuordnung einer fehlerhaften Beweiswürdigung als materiell-rechtlich

BFH, Beschluss vom 09.12.2008 - Aktenzeichen IX B 163/08

DRsp Nr. 2009/4132

Vorliegen eines Verfahrensmangels aufgrund unterlassener Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten und des Akteninhalts; Revisionsrechtliche Zuordnung einer fehlerhaften Beweiswürdigung als materiell-rechtlich

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg; der geltend gemachte Verfahrensmangel ist nicht gegeben.