BFH - Urteil vom 11.08.2010
IX R 5/10
Normen:
FördG § 1 Abs. 1 S. 1; FördG § 3; FördG § 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 89/07

Vornahme von Sonderabschreibungen eines Steuerpflichtigen im Hinblick auf begünstigte Investitionen im durchgeführten Fördergebiet; Geliefertes Wirtschaftsgut als Bestandteil des Vertragsgegenstands schon bei der Anzahlung wegen des Charakters der Anzahlung

BFH, Urteil vom 11.08.2010 - Aktenzeichen IX R 5/10

DRsp Nr. 2010/20066

Vornahme von Sonderabschreibungen eines Steuerpflichtigen im Hinblick auf begünstigte Investitionen im durchgeführten Fördergebiet; Geliefertes Wirtschaftsgut als Bestandteil des Vertragsgegenstands schon bei der Anzahlung wegen des Charakters der Anzahlung

NV: Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind auch dann nach dem FördG begünstigt, wenn das im Zeitpunkt der Anschaffung geschuldete Gebäude einschließlich der bedungenen Modernisierungsmaßnahmen mit dem sodann gelieferten Vertragsgegenstand trotz einiger nach der Anzahlung vorgenommenen Änderungen im Zuschnitt und der im Einzelnen geplanten Nutzung im Wesentlichen übereinstimmt.

Normenkette:

FördG § 1 Abs. 1 S. 1; FördG § 3; FördG § 4;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR, die von Architekten gegründet wurde, um ein in einem innerstädtischen Sanierungsgebiet gelegenes Gebäude (historisches Stadthaus) in ... zu erwerben, zu modernisieren und anschließend mit gewerblich genutzten Einheiten zu vermieten. Alleiniger geschäftsführender Gesellschafter war der Beigeladene zu 1.