BFH vom 30.08.1995
IX B 74/95

Vorsteuer als Werbungskosten

BFH, vom 30.08.1995 - Aktenzeichen IX B 74/95

DRsp Nr. 1997/8339

Vorsteuer als Werbungskosten

Treten die Voraussetzungen für den Abzug der Vorsteuer erst nach Zahlung der Vorsteuer ein, erhält die Zahlung rückwirkend die Eigenschaft von Werbungskosten; die Vorsteuer ist im Jahr der Zahlung (Abfluß beim Steuerpflichtigen) zu berücksichtigen.

Für die Praxis:

Unmaßgeblich ist, ob der Steuerpflichtige erst nach Zahlung der Vorsteuer zur Umsatzbesteuerung optiert hat oder die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt der Zahlung - z.B. mangels Zugang der Rechnung gemäß § 14 UStG - noch nicht gegeben sind.