BFH vom 16.05.1995
XI R 50/93

Vorsteuerabzug bei einer Bauherrengemeinschaft

BFH, vom 16.05.1995 - Aktenzeichen XI R 50/93

DRsp Nr. 1997/8379

Vorsteuerabzug bei einer Bauherrengemeinschaft

Eine Bauherrengemeinschaft ist nur dann aus den ihr erteilten Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie die Leistungen selbst in Auftrag gegeben hat und damit sie selbst Empfängerin der Leistungen ist.

Für die Praxis: