FG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.1998
1 K 12/97
Fundstellen:
EFG 1998, 1212

Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei GmbH & atypisch Still

FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 1 K 12/97

DRsp Nr. 2001/2946

Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei GmbH & atypisch Still

1. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft ist der ermittelte vortragsfähige Gewerbeverlust gegenüber dem Inhaber als Steuerschuldner (= subjektive, nicht aber sachliche Steuerpflicht) festzusetzen. 2. Ein partieller Unternehmerwechsel führt zu einem anteiligen Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvorträge. 3. Geht eine atypisch stille Gesellschaft, bei der eine GmbH Inhaberin des Geschäfts ist, unter, indem der stille Gesellschafter seinen Anteil in die GmbH einlegt, liegt die für den vortragsfähigen Gewerbeverlust erforderliche Unternehmeridentität selbst dann nicht vor, wenn der stille Gesellschafter alleiniger Gesellschafter der GmbH ist.

Für die Praxis: