FG Hessen - Urteil vom 03.12.2002
7 K 576/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ; EStG § 3 Nr. 62 ; LStDV § 1 Abs. 1 ;

Vorwegabzug; Sonderausgaben; Zukunftssicherungsleistung; Arbeitnehmer; Freier Mitarbeiter; Freies Mitarbeiterverhältnis; Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis - Vorwegabzug bei fehlenden Zukunftssicherungsleistungen

FG Hessen, Urteil vom 03.12.2002 - Aktenzeichen 7 K 576/00

DRsp Nr. 2003/6622

Vorwegabzug; Sonderausgaben; Zukunftssicherungsleistung; Arbeitnehmer; Freier Mitarbeiter; Freies Mitarbeiterverhältnis; Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis - Vorwegabzug bei fehlenden Zukunftssicherungsleistungen

Soweit ein Arbeitgeber ein an sich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in ein "freies Mitarbeiterverhältnis" umqualifiziert und keine Leistungen zur Zukunftssicherung erbringt, ist bei der Berechnung des Sonderausgabenhöchstbetrages nach § 10 Abs. 3 EStG keine Kürzung des Vorwegabzugs vorzunehmen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ; EStG § 3 Nr. 62 ; LStDV § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand: