VuV: 5 Tipps für die ESt-Erklärung 2023

Die Steuerformulare im Bereich der Vermietungseinkünfte wurden für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 umfangreich überarbeitet. Die Anlage V ist künftig nur noch für die Erklärung der Einnahmen und Werbungskosten aus bebauten Grundstücken vorgesehen. Abfragen zu Beteiligungseinkünften und anderen Einkünften wurden auf eine neue „Anlage V-Sonstige“ ausgelagert. Für die Abfragen zu Ferienwohnungen und kurzfristigen Vermietungen wurde die neue „Anlage V-FeWo“ aufgelegt. Die folgenden fünf Tipps zeigen, was Sie bei den Vermietungseinkünften 2023 beachten sollten.

1. Sorgen Sie bei Vermietungsaktivitäten auf Onlineplattformen für Transparenz

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. € wurden an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Finanzämter in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen.

Beachte In zahlreichen Fällen wird es sich um die Vermietung von Ferienwohnungen handeln. Die Eintragungen sind ab 2023 in der neuen „Anlage V-FeWo“ vorzunehmen.

Bei Einkünften aus der Untervermietung von gemieteten Räumen kommt die neue „Anlage V-Sonstige“ zum Einsatz.