FG Köln - Urteil vom 22.10.2008
13 K 3113/07
Normen:
KStG (a.F.) § 8 Abs. 4;
Fundstellen:
EFG 2009, 286

Wegfall des Verlustvortrags nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.

FG Köln, Urteil vom 22.10.2008 - Aktenzeichen 13 K 3113/07

DRsp Nr. 2009/1453

Wegfall des Verlustvortrags nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.

Die Übertragung von weniger als 50 % der Anteile an einer Körperschaft kann bei gegebener Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens nur im besonders gelagerten Einzelfall zum Wegfall der Verlustvorträge nach § 8 Abs. 4 KStG führen, wenn die wirtschaftliche Rechtsposition des die Minderheitsbeteiligung erwerbenden Anteilseigners der eines Mehrheitsgesellschafters gleichzustellen ist.

Normenkette:

KStG (a.F.) § 8 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren vorrangig über die Frage der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - bei Übertragung von nur 49% der Anteile an der Klägerin, nachrangig über kleinere Streitpunkte nach Durchführung einer Außenprüfung.