Werbung mit Testergebnis; Irreführung der Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins
BGH, Urteil vom 07.07.2005 - Aktenzeichen I ZR 253/02
DRsp Nr. 2005/13104
"Werbung mit Testergebnis"; Irreführung der Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins
»Werden in einen Test verschiedener Lohnsteuerhilfevereine nur einzelne Beratungsstellen einbezogen, so ist die Werbung eines am Test beteiligten Vereins, die den Eindruck erweckt, die vergebene Testnote beziehe sich auf seine gesamte Organisation, irreführend, wenn dem Test nur eine auf die jeweils getesteten Beratungsstellen beschränkte Aussagekraft zukommt.«
Normenkette:
UWG § 5 ;
Tatbestand:
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