BFH vom 20.04.1995
X B 334/94

Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

BFH, vom 20.04.1995 - Aktenzeichen X B 334/94

DRsp Nr. 1997/8391

Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Spekulationsgeschäften zählen grundsätzlich nur die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Wirtschaftsguts, nicht hingegen die zuvor im Zusammenhang mit dessen Anschaffung oder seiner weiteren Nutzung angefallenen Aufwendungen, wie z.B. gezahlte Schuldzinsen für Fremdmittel zur Anschaffung der eigengenutzten Wohnung.

Für die Praxis:

Ab 1996 sind bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus Spekulationsgeschäften die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Abseztungen und Sonderabschreibungen zu mindern, soweit diese bei der Ermittlung von Überschußeinkünften als Werbungskosten abgezogen worden sind.