FG Hessen - Urteil vom 19.06.2008
9 K 2738/05
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;

Werbungskosten; Steuerberater - FAZ als Werbungskosten bei einem Steuerberater

FG Hessen, Urteil vom 19.06.2008 - Aktenzeichen 9 K 2738/05

DRsp Nr. 2009/3743

Werbungskosten; Steuerberater - FAZ als Werbungskosten bei einem Steuerberater

Bei den Kosten für den Bezug der FAZ handelt es sich um sog. gemischte Aufwendungen, die auch bei einem Steuerberater nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Die Kläger, die für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden, bezogen seinerzeit jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war als angestellter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Firma ... in ... tätig.

Im Streitjahr bezog der Kläger die FAZ im Abonnement, wobei er die Zeitung jeweils in seiner Privatwohnung erhielt. Die daraus resultierenden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 377,40 EUR machte er als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Nähere Erläuterungen dazu weist die Steuererklärung nicht auf.

Bei Erlass des Einkommensteuerbescheides für das Streitjahr vom 31. Mai 2005 berücksichtigte der Beklagte diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten und erhöhte die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit entsprechend.