EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, § 3 Nr. 2, § 3c;
Fundstellen:
BB 2001, 451
BFH/NV 2001, 530
BFHE 193, 555
DB 2001, 625
DStZ 2001, 439
NZA-RR 2001, 600
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld
BFH, Urteil vom 23.11.2000 - Aktenzeichen VI R 93/98
DRsp Nr. 2001/3752
Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld
»Führt ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum, für den er Konkursausfallgeld erhält, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch, sind die Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Zwischen den fraglichen Aufwendungen und dem Konkursausfallgeld besteht kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i.S. des § 3cEStG.«
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, § 3 Nr. 2, § 3c;
Gründe:
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