FG Hamburg - Urteil vom 26.11.1998
III 62/98
Fundstellen:
EFG 1999, 325

Werbungskostenabzug bei CeBit-Besuch?

FG Hamburg, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen III 62/98

DRsp Nr. 2001/2823

Werbungskostenabzug bei CeBit-Besuch?

Aufwendungen für den Besuch der CeBit-Messe können nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ein konkreter beruflicher Anlaß gegeben ist.

Tatbestand:

Streitig ist noch, ob Aufwendungen für den Besuch der CeBIT-Messe zum Werbungskostenabzug berechtigen.

Der Kläger bezog im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Verwaltungsangestellter im AK Hamburg- ... . Der Kläger ist dort - ohne Freistellung von der Arbeitszeit - im Personalrat tätig. Davor war er zeitweilig Vertrauensmann der Schwerbehinderten; der Kläger selbst ist zu 100 % schwerbehindert.