I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) --Eheleute-- wurden für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war zunächst alleiniger Gesellschafter der M-GmbH. Am 6. November 1991 gründete er die K-GmbH; alleiniger Gesellschafter war ebenfalls der Kläger. Die Geschäftsanteile an beiden Gesellschaften hielt er im Privatvermögen.
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