FG Hessen, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2272/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 09.12.2005 - Aktenzeichen VII B 131/05
DRsp Nr. 2006/2665
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Das Gesetz (§ 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG) geht beim Vermögensverfall eines Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber potenziell gefährdet sind. Die Regelung lässt allerdings den Nachweis zu, dass trotz des Vermögensverfall eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht vorliegt.