Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 24. Juli 2021 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
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