Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der 1950 geborene Kläger ist seit 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 11. Mai 2018 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers wegen Vermögensverfalls (§
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