BGH - Beschluss vom 31.12.2018
AnwZ (Brfg) 45/17
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7;
Vorinstanzen:
AnwGH Sachsen, vom 07.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 2/17 (II)

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls im Fall eines Insolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 31.12.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 45/17

DRsp Nr. 2019/1964

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls im Fall eines Insolvenzverfahrens

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts hat zur Folge, dass der Eintritt des Vermögensverfalls gesetzlich vermutet wird.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 7. Juli 2017 wird abgelehnt.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7;

Gründe

I.