Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Thüringer Anwaltsgerichtshofs vom 30. Juni 2021 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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