Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das ihr am 28. Juni 2018 zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin wurde am 12. Januar 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit dem 1. Dezember 2007 unterrichtete sie als Angestellte im Teilzeitverhältnis an der D. Hochschule … in R. . Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 wurde sie in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und übernahm eine volle Professorenstelle. Seit dem 1. Juli 2017 ist sie Beamtin auf Lebenszeit. Einen Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft lehnt sie ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|