Wie Sie die Kanzlei-Dienstleistungen anbieten, ohne aufdringlich zu werden

Verkaufen ist nicht so „Ihr Ding“? Damit sind Sie in der Steuerberatungsbranche nicht alleine. Die meisten Ihrer Kollegen Chefs mögen das Verkaufen nicht. Die gute Nachricht: Das Aufdrängen nutzloser Leistungen brauchen wir in unserem Geschäft gar nicht. Es geht vor allem darum, dass die Dienstleistungen, die Ihre Mandanten in Anspruch nehmen, endlich auch bezahlt werden. Mit den folgenden vier Schritten schaffen Sie das.

Schritt 1: Der Dienstleistungskatalog: Was für Dienstleistungen gibt es?

Wir wollen ja auch im Restaurant nicht immer das Überraschungsmenü. Fordern Sie hier Ihre Chefs: Wenn Sie Dienstleistungen anbieten sollen, müssen Sie erst einmal genau wissen, welche das sind und was genau dazugehört. Fangen Sie in den Bereichen FiBu und Lohn an: Was gehört zur „Basisleistung“? Ab wann fangen „Sonderleistungen“ an?

Beispiel

  • Ihr Mandant möchte eine individuelle BWA.
  • Ihr Mandant bringt die Belege noch per Papier.

Schritt 2: Die Preisliste: Was kostet welche Leistung?

Ihre Mandanten wollen nicht die Katze im Sack kaufen. Dabei geht es nicht darum, dass der Preis möglichst niedrig sein muss. Es geht vielmehr darum, dass es überhaupt einen Preis gibt.

Beispiel Sie erstellen für einen Mandanten eine individuelle BWA und schicken ihm nachher „überraschend“ eine Rechnung über zwei Stunden Arbeit. Wundern Sie sich nicht, wenn der Mandant „meckert“.