LG Schwerin, vom 28.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen O 55/17
OLG Rostock, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 68/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zumutbarkeit der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
BGH, Beschluss vom 02.12.2021 - Aktenzeichen III ZB 42/21
DRsp Nr. 2022/1269
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zumutbarkeit der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
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