Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 16. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 4. Dezember 2019 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Wert: bis 4.000 € (Rückstände bis einschließlich Juni 2014 zuzüglich nachfolgender Jahresbetrag)
I.
Der Antragsgegner begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wegen Erkrankung seiner Verfahrensbevollmächtigten.
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