BFH - Beschluß vom 18.12.2001
VII B 36/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 658

Wiedereinsetzung; Irrtum über Rechtsbehelfsfrist

BFH, Beschluß vom 18.12.2001 - Aktenzeichen VII B 36/01

DRsp Nr. 2002/3987

Wiedereinsetzung; Irrtum über Rechtsbehelfsfrist

1. Bei einem fachkundigen Berater ist davon auszugehen, dass er das Verfahrensrecht kennt; dazu gehören auch die Regelungen über die NZB und deren Einlegung.2. In Bezug auf verfahrensändernde Vorschriften darf sich der Berater nicht allein damit begnügen, die neuen Verfahrensvorschriften zu lesen, sondern hätte die Möglichkeit in seine Überlegungen einbeziehen müssen, dass es hinsichtlich der Anwendung der neuen Vorschriften Übergangsbestimmungen geben könnte. Die betreffenden Übergangsbestimmungen in Art. 4 2. FGO-ÄndG waren aus dem am 22.12.2000 ausgegebenen BGBl ohne Weiteres zu entnehmen und sind damit als bekannt vorauszusetzen.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt in derartigen Fällen nicht in Betracht.

Gründe:

I. Mit den angefochtenen Steuerbescheiden in der Fassung der Einspruchsentscheidungen forderte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt) von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als Zollschuldnerin insgesamt ... DM Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) an, weil sie die Waren, die im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert worden sind und die sie in Empfang genommen hat, nicht der Bestimmungsstelle gestellt habe.