I. Mit den angefochtenen Steuerbescheiden in der Fassung der Einspruchsentscheidungen forderte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt) von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als Zollschuldnerin insgesamt ... DM Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) an, weil sie die Waren, die im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert worden sind und die sie in Empfang genommen hat, nicht der Bestimmungsstelle gestellt habe.
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