FG Düsseldorf, vom 07.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2266/06
Wiedereinsetzungsantrag eines Rechtsanwaltes im Falle der Versäumung einer Einlegungsfrist durch einen in der Kanzlei beschäftigten Referendar infolge eines Organisationsverschuldens
BFH, Beschluss vom 23.09.2010 - Aktenzeichen III R 64/09
DRsp Nr. 2010/19689
Wiedereinsetzungsantrag eines Rechtsanwaltes im Falle der Versäumung einer Einlegungsfrist durch einen in der Kanzlei beschäftigten Referendar infolge eines Organisationsverschuldens
1 NV: Zur Berechnung der Frist zur Revisionseinlegung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe.2. NV: Ein Prozessbevollmächtigter ist verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind. Dazu ist unerlässlich, dass ein Fristkontrollbuch (Fristenkalender) oder eine vergleichbare Einrichtung zur Wahrung von Fristen geführt wird.