Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Arnsberg vom 23.05.2023, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 30.05.2023, aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
A.
Mit notariell beglaubigter Anmeldung ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 11.04.2023 haben die Beteiligten - der bereits bestellte Geschäftsführer und der mit Wirkung zum 01.05.2023 neu bestellte Geschäftsführer - das Ausscheiden eines weiteren Geschäftsführers und die Neubestellung zum Geschäftsführer angemeldet. Der Verfahrensbevollmächtigte hat die Anmeldung weisungsgemäß erst nach diesem Datum am 04.05.2023 an das Registergericht weitergeleitet.
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