Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 13.04.2017 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses und einen damit zusammenhängenden Weiterbeschäftigungsanspruch.
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