Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29.04.2022, Aktenzeichen
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sowie dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
I.
1. 2. 1. 2. 1.
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