SchlHOLG - Urteil vom 23.12.2021
5 U 93/21
Normen:
BGB § 242; EGBGB Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11; BGB § 492 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 22.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 227/20

Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten WillenserklärungHilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Anspruch auf WertersatzMusterkonforme WiderrufsinformationRechtsmissbräuchliche Ausübung eines Widerrufsrechts (vorliegend verneint)Anspruch auf Ersatz für den Wertverlust eines finanzierten Fahrzeugs

SchlHOLG, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 5 U 93/21

DRsp Nr. 2022/9947

Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung Hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Anspruch auf Wertersatz Musterkonforme Widerrufsinformation Rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Widerrufsrechts (vorliegend verneint) Anspruch auf Ersatz für den Wertverlust eines finanzierten Fahrzeugs

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 22. März 2021 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert:

Es wird festgestellt, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Zahlungsanspruch in Höhe von € 23.002,86 hat, der nach Rückgabe und Übereignung des Kraftfahrzeugs der Marke BMW X1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer W................ am Sitz der Beklagten fällig ist.

Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten jeden über € 5.430,00 hinausgehenden Wertverlust des BMW X1 sDrive18d, Fahrgestellnummer W................, sowie jeden weiteren Wertverlust bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.