OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.2021
9 U 158/20
Normen:
BGB § 242; BGB § 358 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 09.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 347/19

Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung (vorliegend verneint)Ausübung eines Widerrufsrechts als Fall unzulässiger RechtsausübungInanspruchnahme eines RücknahmeversprechensWirkung eines Fahrzeugrückkaufs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2021 - Aktenzeichen 9 U 158/20

DRsp Nr. 2022/2657

Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung (vorliegend verneint) Ausübung eines Widerrufsrechts als Fall unzulässiger Rechtsausübung Inanspruchnahme eines Rücknahmeversprechens Wirkung eines Fahrzeugrückkaufs

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.07.2020 - 8 0 347/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 358 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung der Klägerin. Die Klägerin verfolgt mit der Berufung ihre Ansprüche weiter.

1. 2. 3. 4.