OLG Brandenburg - Urteil vom 13.10.2021
4 U 283/20
Normen:
BGB § 242; BGB § 495 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 09.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 160/20

Wirksamkeit des Widerrufs eines DarlehensvertragesTreuwidriger WiderrufWidersprüchliches Verhalten

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 4 U 283/20

DRsp Nr. 2021/17773

Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Treuwidriger Widerruf Widersprüchliches Verhalten

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 09.11.2020 - Az. 2 O 160/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 495 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages, der zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs geschlossen wurde.