1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 26.04.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war seit 01.03.2007 bei der Beklagten beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Danach wurde der Kläger als Kfz - Meister eingestellt.
Der Kläger weist einen Grad der Behinderung von 30 auf. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.
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