I.
Der Beschwerdegegner ist am 30. September 2008 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH bestellt worden. Zuvor hatte das Finanzgericht (FG) einer Klage der X-GmbH gegen den Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt) stattgegeben. Mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 hat der Senat, dem seinerzeit die Insolvenz der X-GmbH nicht bekannt war, die Revision gegen das Urteil des FG zugelassen.
II.
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