BFH - Beschluss vom 10.12.2008
I B 130/08
Normen:
ZPO § 249 Abs. 2; FGO § 155;

Wirksamkeit eines Beschlusses über die Zulässigkeit der Revision

BFH, Beschluss vom 10.12.2008 - Aktenzeichen I B 130/08

DRsp Nr. 2009/7917

Wirksamkeit eines Beschlusses über die Zulässigkeit der Revision

Normenkette:

ZPO § 249 Abs. 2; FGO § 155;

Gründe:

I.

Der Beschwerdegegner ist am 30. September 2008 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH bestellt worden. Zuvor hatte das Finanzgericht (FG) einer Klage der X-GmbH gegen den Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt) stattgegeben. Mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 hat der Senat, dem seinerzeit die Insolvenz der X-GmbH nicht bekannt war, die Revision gegen das Urteil des FG zugelassen.

II.