LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2021
L 1 KR 425/14 KL
Normen:
SGG § 74; ZPO § 59; SGG § 197a;
Fundstellen:
NZS 2022, 593

Wirksamkeit von PflegepersonalschlüsselnSubjektive KlagehäufungFeststellungsklage gegen eine untergesetzliche NormSuspendierte Regelungen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2021 - Aktenzeichen L 1 KR 425/14 KL

DRsp Nr. 2022/5964

Wirksamkeit von Pflegepersonalschlüsseln Subjektive Klagehäufung Feststellungsklage gegen eine untergesetzliche Norm Suspendierte Regelungen

Das berechtigte Interesse an baldiger Feststellung nach § 55 Abs 1 SGG fehlt bei einer Feststellungsklage gegen eine untergesetzliche Norm, wenn die belastenden Regelungen aktuell nicht Anwendung finden und ungewiss ist, ob sie zu einem noch über ein Jahr in der Zukunft liegenden Zeitraum unverändert Geltung beanspruchen werden.

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 74; ZPO § 59; SGG § 197a;

Tatbestand