1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.03.2023 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine Witwenpension zusteht.
Die am 20.01.1961 geborene Klägerin ist die Witwe des am 14.11.1956 geborenen und am 20.11.2019 verstorbenen Herrn Q. Herr Q. war auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 22.05.1979 seit dem 21.05.1979 bis zum 31.12.2014 bei der C. beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag hieß es u.a.:
"...
Herr Q.
1. 2.
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