LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 29.11.2021
L 9 KR 440/19
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 01.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 KR 485/19

Zahlung von KrankengeldAufklärung, Beratung und Schulung über Anforderungen und Probleme beim Übergang vom Krankenhaus in die weitergehende ambulante, rehabilitative oder pflegerische VersorgungPflichten eines Entlassmanagements

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2021 - Aktenzeichen L 9 KR 440/19

DRsp Nr. 2022/10103

Zahlung von Krankengeld Aufklärung, Beratung und Schulung über Anforderungen und Probleme beim Übergang vom Krankenhaus in die weitergehende ambulante, rehabilitative oder pflegerische Versorgung Pflichten eines Entlassmanagements

Zum Entlassmanagement nach § 39 Abs 1a SGB V gehört es auch, die Patienten durch adäquate Aufklärung, Beratung und Schulung dazu zu befähigen, die Anforderungen und Probleme beim Übergang vom Krankenhaus in die weitergehende ambulante, rehabilitative oder pflegerische Versorgung gut bewältigen zu können. Krankenhäuser sind aber nicht gehalten, Patienten im Zuge der Entlassung konkret dazu anzuhalten, einen Arzt aufzusuchen oder vorhandene mögliche Fehlvorstellungen zu erkennen und zu beseitigen, um einen möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs unter allen Umständen zu verhindern; dies hieße die Pflichten des Entlassmanagements und die Möglichkeiten des Krankenhauses zu überdehnen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1. November 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Gründe

I.