Auf die Revision wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. August 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, ein regionales Verkehrsunternehmen mit Sitz in Zeven, bietet unter anderem schienengebundene Personenbeförderungsdienstleistungen an. Sie nimmt die Beklagten auf Ersatz kartellbedingten Schadens in Anspruch.
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