BFH - Urteil vom 11.12.2012
IX R 28/12
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 19.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 698/09

Zahlungen an einen nahen Angehörigen für den Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen IX R 28/12

DRsp Nr. 2013/7356

Zahlungen an einen nahen Angehörigen für den Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

1. NV: Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist anzunehmen, wenn der Eigentümer aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser sein Wohnungsrecht nicht (mehr) ausübt und es so erreicht, das Grundstück zu vermieten und Einkünfte daraus zu erzielen. 2. NV: Dem Fremdvergleich unterliegt der vom FG festgestellte Vertragsinhalt.

Mietzahlungen für einen nahen Angehörigen, der auf die Ausübung eines Wohnrechts verzichtet und eine Mietwohnung bezogen hat, sind grundsätzlich als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren (2001 bis 2006) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.