BFH - Urteil vom 19.12.2000
IX R 66/97
Normen:
BGB §§ 528, 529 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1, § 33 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 769

Zahlungen an Schenker aufgrund Rückforderungsanspruchs

BFH, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen IX R 66/97

DRsp Nr. 2001/6126

Zahlungen an Schenker aufgrund Rückforderungsanspruchs

1. Eine Berücksichtigung von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung ist ausgeschlossen, wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch (Rückforderungsanspruch) auf Herausgabe der geschenkten Vermögenswerte wegen Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gemäß §§ 528, 529 Abs. 1 BGB besteht. 2. Die Aufwendungen sind auch keine sofort abziehbaren Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Zahlungen an den Schenker sind nicht durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des geschenkten Grundstücks veranlasst.

Normenkette:

BGB §§ 528, 529 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1, § 33 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.

Die Stiefmutter des Klägers hatte dem Kläger und seiner Schwester im Jahre 1986 im Alter von 82 Jahren Anteile an sieben Eigentumswohnungen zu je 1/2 übertragen, die bis auf eine eigengenutzte Wohnung vermietet waren. Im Jahre 1989 hatte der Kläger die restlichen Anteile von seiner Schwester hinzu erhalten, so dass ihm die Wohnungen nunmehr allein zuzurechnen waren. Gegenleistungen für die Übertragung des Grundbesitzes wurden nicht vereinbart.