FG Münster - Urteil vom 17.01.1995
11 K 2448/94 E
Normen:
AO (1977) § 71 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;

Zahlungen aufgrund Haftungsinanspruchnahme bei Geschäftsführer keine Werbungskosten

FG Münster, Urteil vom 17.01.1995 - Aktenzeichen 11 K 2448/94 E

DRsp Nr. 2002/18154

Zahlungen aufgrund Haftungsinanspruchnahme bei Geschäftsführer keine Werbungskosten

Wird ein Steuerpflichtiger aufgrund geleisteter Beihilfe zur Steuerhinterziehung für Steuerschulden Dritter in Haftung genommen, stellen die aufgrund des Haftungsbescheides erbrachten Zahlungen selbst dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar, wenn der Steuerpflichtige als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Beihilfehandlung erbrachte.

Normenkette:

AO (1977) § 71 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;

Entscheidungsgründe:

Zu entscheiden ist, ob Zahlungen des Klägers (Kl.), die er aufgrund gegen ihn wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 71 Abgabenordnung (AO) ergangene Haftungsbescheide geleistet hat, als Werbungskosten (Wk) bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; (nsA) steuerlich berücksichtigungsfähig sind.

Der Kl. erzielt als Geschäftsführer der ... (GmbH), deren Alleingesellschafter er ist, Einkünfte aus nsA.