FG Hessen, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3225/09
Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt aufgrund einer rechtsgrundlosen Pfändung
BFH, Beschluss vom 21.10.2011 - Aktenzeichen VII B 69/11
DRsp Nr. 2011/22263
Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt aufgrund einer rechtsgrundlosen Pfändung
1. NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist.2. NV: Ergeht ein Urteil, obwohl die Klage noch vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam zurückgenommen worden ist, kann dieses keine Rechtswirkung entfalten; aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aufzuheben.