BFH - Beschluss vom 21.10.2011
VII B 69/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3225/09

Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt aufgrund einer rechtsgrundlosen Pfändung

BFH, Beschluss vom 21.10.2011 - Aktenzeichen VII B 69/11

DRsp Nr. 2011/22263

Zahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt aufgrund einer rechtsgrundlosen Pfändung

1. NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist. 2. NV: Ergeht ein Urteil, obwohl die Klage noch vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam zurückgenommen worden ist, kann dieses keine Rechtswirkung entfalten; aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aufzuheben.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe