BFH - Urteil vom 17.11.2015
X R 35/14
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 169 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
Sächsisches Finanzgericht, vom 12.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1003/12

Zeitliche Grenzen der Änderung eines Steuerbescheides

BFH, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen X R 35/14

DRsp Nr. 2016/6031

Zeitliche Grenzen der Änderung eines Steuerbescheides

1. NV: Ein leichtfertiges Handeln des Steuerberaters bei der Vorbereitung der Steuererklärung kann dem Steuerpflichtigen steuerrechtlich nicht zugerechnet werden (Anschluss an das BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295). 2. NV: Ein Steuerpflichtiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von einem Steuerberater vorbereitete Steuererklärung in allen Einzelheiten nachzuprüfen. Er darf vielmehr im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat. 3. NV: Wenn der Steuerberater aufgrund missverständlicher Bescheinigungen zuverlässiger Stellen dieselben Aufwendungen doppelt in die Einkommensteuererklärung einträgt, handelt ein Steuerpflichtiger, der nicht über eigene Kenntnisse des Einkommensteuerrechts verfügt, bei der Überprüfung der vorbereiteten Steuererklärung nicht leichtfertig, wenn er bei einem Vergleich mit der Steuererklärung des Vorjahres feststellt, dass dieser dieselbe Eintragungssystematik zugrunde lag und sie vom FA nicht beanstandet worden ist.