1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Erwerb eines neuen Kfz durch den Kläger der Besteuerung unterliegt.
Der Kläger bestellte vom 28. Februar 2008 unter der Firmenbezeichnung PC Ltd., Dublin, beim Autohaus N in E/Österreich ein Kfz der Marke Kia mit einem Kilometerstand von ca. 5.100 km. In der Bestellung war die irische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IE … angegeben.
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