Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.
Der Kläger erzielte u. a. aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Die Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten wurden zunächst der Umsatzsteuer unterworfen.
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