FG Düsseldorf - Urteil vom 28.11.2012
15 K 4510/11 E,G,Zerl
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. F;

Zeitpunkt der Aktivierung bestrittener Steuererstattungsansprüche - Maßgeblichkeit der Veröffentlichung des die zugrunde liegende Rechtsfrage zugunsten des Steuerpflichtigen entscheidenden BFH-Urteils im Bundessteuerblatt

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2012 - Aktenzeichen 15 K 4510/11 E,G,Zerl

DRsp Nr. 2015/736

Zeitpunkt der Aktivierung bestrittener Steuererstattungsansprüche – Maßgeblichkeit der Veröffentlichung des die zugrunde liegende Rechtsfrage zugunsten des Steuerpflichtigen entscheidenden BFH-Urteils im Bundessteuerblatt

Bestrittene Umsatzsteuererstattungsansprüche für die Jahre 1996 bis 2001 und die hierauf bis zum 31.12.2005 angefallenen Erstattungszinsen, die auf dem EuGH-Urteil vom 17.02.2005 Rs. C-453, 462/02 - Linneweber und Akritidis - (Slg. 2005, I-1131) und dem nachfolgenden BFH-Urteil vom 12.05.2005 V R 7/02 (BFHE 2010, 164, BStBl II 2005, 617) zur Steuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten beruhen, sind aufgrund der vorbehaltlosen Veröffentlichung des die zugrunde liegende Rechtsfrage zugunsten des Steuerpflichtigen entscheidenden BFH-Urteils im BStBl II vom 30.09.2005 zum Bilanzstichtag 31.12.2005 zu aktivieren.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. F;

Tatbestand

Der Kläger erzielte u. a. aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Die Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten wurden zunächst der Umsatzsteuer unterworfen.