FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.09.2005
5 K 149/00
Normen:
AO § 165 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 171 Abs. 8 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 977

Zeitpunkt der Beseitigung einer Ungewissheit nach § 171 Abs. 8 AO

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.09.2005 - Aktenzeichen 5 K 149/00

DRsp Nr. 2007/4340

Zeitpunkt der Beseitigung einer Ungewissheit nach § 171 Abs. 8 AO

Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung aufgrund nachträglich festgestellter Liebhaberei. Zum Zeitpunkt der Beseitigung einer Ungewissheit i.S.d. § 171 Abs. 8 AO.

Normenkette:

AO § 165 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 171 Abs. 8 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl.), das Finanzamt, berechtigt war, die gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) vorläufigen Verlustfeststellungsbescheide 1984 - 1991 für die ehemalige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) "Hof ..." ersatzlos aufzuheben. Nach Ansicht der Kläger (KI.) ist die Aufhebung nach Ablauf der Festsetzungsfristen erfolgt und deshalb rechtswidrig.

Die KI. führen den Rechtsstreit als ehemalige Gesellschafter der inzwischen voll beendeten GbR "Hof ...".