BFH vom 20.07.1995
V R 121/93

Zeitpunkt der Grundstückslieferung

BFH, vom 20.07.1995 - Aktenzeichen V R 121/93

DRsp Nr. 1997/8353

Zeitpunkt der Grundstückslieferung

Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks, der dieses aus eigenem Recht durch Vermietung nutzt, behält die Verfügungsmacht auch dann, wenn er das Grundstück verkauft hat, dieses aber bis zur Übereignung noch als Vermieter nutzen kann.

Für die Praxis:

Im Streitfall betrug der Zeitraum zwischen dem Verkauf und dem Übergang von Nutzen und Lasten fast elf Jahre. Die Auffassung des BFH hatte für den Kläger die günstige Folge, daß die Bauleistungen, für die er den Vorsteuerabzug begehrte, nicht zur Ausführung einer steuerfreien Grundstückslieferung, sondern für steuerpflichtige Mietumsätze verwandt wurden. Ein Ausschluß des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG trat deshalb nicht ein.