FG Nürnberg - Urteil vom 23.11.2011
3 K 1176/2009
Normen:
EStG § 17 Abs. 4;

Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation

FG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2011 - Aktenzeichen 3 K 1176/2009

DRsp Nr. 2012/7194

Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation

Steht die Zahlungsverpflichtung eines beherrschenden Gesellschafters aus einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Bürgschaftsverpflichtung mit eigenkapitalersetzendem Charakter noch nicht rechtskräftig fest, sondern ist Gegenstand anhängiger Gerichtsverfahren, steht damit auch nicht fest, ob und in welcher Höhe nachträgliche Anschaffungskosten anfallen; die Voraussetzungen der Realisierung eines Auflösungsverlusts ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation sind nicht erfüllt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4;

Tatbestand:

Streitig sind die Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im Veranlagungszeitraum 2001 und die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 EStG im Veranlagungszeitraum 2000.

Der Kläger erwarb mit notariellem Vertrag vom 06.08.1999 sämtliche Anteile der D GmbH mit Sitz in 1 von Herrn E zum Kaufpreis von 3.750.000 DM. Der Kaufpreis wurde laut Notarvertrag durch Übergabe eines Landeszentralbankschecks, der in Höhe des Kaufpreises ausgestellt war, an den Veräußerer am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages beglichen.