I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine AG Schweizer Rechts, die ihre Geschäftsleitung im Inland hat und deshalb hier unbeschränkt steuerpflichtig ist. Ihre alleinige Gesellschafterin ist eine inländische GmbH.Am 8. und am 15. Dezember 1988 beschloß die Generalversammlung der Klägerin eine Ausschüttung in Höhe von 1,5 Mio. sfr des für das Streitjahr 1987 ermittelten Gewinns. Die Beträge wurden der Anteilseignerin an jeweils denselben Tagen (in Höhe von 1 Mio. und 500 000 sfr) gutgeschrieben.
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