FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.12.2011
7 K 3446/08
Normen:
EStG § 11; EStG § 38 Abs. 1 S. 3;

Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn, wenn der Auflösungswert einer Rückdeckungsversicherung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung übertragen wird

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen 7 K 3446/08

DRsp Nr. 2012/5073

Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn, wenn der Auflösungswert einer Rückdeckungsversicherung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung übertragen wird

1. Wird der gekündigte Arbeitnehmer aufgrund eines Fortführungsangebots der Rückdeckungsversicherung in die Lage versetzt, sich für eine Fortführung der Versicherung oder eine Auszahlung des Übertragungswerts zu entscheiden, fließt ihm der sog. Übertragungswert als Arbeitslohn zu. 2. Der Zufluss setzt nicht die Kenntnis der (konkreten) Höhe des als sonstiger Bezug zugeflossenen Betrages voraus.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 11; EStG § 38 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob und wann ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt, wenn der sog. Auflösungswert einer Rückdeckungsversicherung, aus der der Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschieden ist, auf eine für den Arbeitnehmer fortgeführte Einzelversicherung übertragen wird.