BFH - Urteil vom 14.12.2023
IV R 2/21
Normen:
GewStG § 28; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 30; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 65 Abs. 1; FGO § 68 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; AO § 188; GG Art. 20a; GG Art. 28 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2024, 980
DStR 2024, 933
NWB 2024, 1226
StX 2024, 268
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 19.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1734/14

Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

BFH, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen IV R 2/21

DRsp Nr. 2024/5640

Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. 2. Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 - 8 K 1734/14 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

GewStG § 28; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 30; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 65 Abs. 1; FGO § 68 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; AO § 188; GG Art. 20a; GG Art. 28 Abs. 2;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten um die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags einer Steuerschuldnerin, die Erdgas durch eine Gasleitung an verschiedene Abnahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) leitet.